Gewinnung von Sonnenenergie auf rund 100 Hektar in Schleidener Höhenorten möglich


24/2023 - Bild 01: Übersichtskarte der Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
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Klimaschutz – so lautet eine der fünf Säulen, die im Leitbild der Stadt Schleiden verankert ist. Vor diesem Hintergrund und auch aufgrund der Energiewende und dem damit verbundenen gestiegenen Energiebedarf möchte die Stadt Schleiden einen weiteren Beitrag dazu leisten, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Bereits im August 2022 setzte die Landesregierung ein wichtiges Signal mit dem Erlass einer Verordnung, die eine Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nutzt. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, die förderfähige Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern. Dies würde fast alle Bereiche betreffen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind. Dies wurde auch im Landesentwicklungsplan, der Anfang 2024 rechtskräftig werden soll, entsprechend berücksichtigt.

Im Zuge dessen hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Politik eine Gesamtbetrachtung des Stadtgebietes zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch ein externes Fachbüro in Auftrag gegeben.

„Mit diesem Konzept übernimmt die Stadt Schleiden einerseits einen Beitrag zur Förderung von regenerativen Energien und andererseits eine aktiv lenkende Rolle mit nachvollziehbaren, fachlichen Kriterien um möglichst konfliktarme und gemeinwohl- und naturverträgliche Standorte auszumachen“, erläutert der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes arbeitete die beauftragte Fachfirma in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren wobei im letzten Schritt die potenziellen Flächen in sehr gut, gut und mäßig geeignet eingeteilt wurden, um das Gebiet auf ein sinnvolles Maß zu beschränken. Dabei herausgekommen ist eine Einteilung in 117 Hektar mit sehr guter, 17 Hektar mit guter und 89 Hektar mit mittelmäßiger Eignung.

Mit diesem Ergebnis setzte sich der Schleidener Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung auseinander und beschloss das von der Verwaltung vorgelegte Standortkonzept. Dieses sieht vor, zunächst die Potenzialflächen mit sehr guter Eignung und unter geordneten Umständen voranzutreiben.

„Das bedeutet, dass mögliche Investoren und Grundstückseigentümer ein schlüssiges Konzept bei der Verwaltung vorlegen müssen“, erklärt Wolter. Im Idealfall werde ein inhaltliches und flächendeckendes Konzept mit einer Mindestgröße von 7,5 Hektar eingereicht. „Weitere Kriterien sind, inwieweit die Stadt Schleiden bei der Projektumsetzung finanziell beteiligt wird, zum Beispiel mit einem Anteil an der Betreibergesellschaft, und wie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt von den Anlagen profitieren.“ Denkbar sei die Abgabe eines Pachtanteils zu Gunsten der Bürgerstiftung Schleiden, die zahlreiche Projekte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umsetzt. „Vorbild für ein solches Konstrukt könnte der Bürgerwindpark Schleiden sein“, so Wolter. Erfülle das Konzept alle Voraussetzungen, entscheide der Stadtrat über jede Photovoltaik-Flächenanlage im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.

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